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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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VG-Schwerin: Staat darf auf Basis von "Fake-Law" abkassieren ohne dass sich daraus Pflichten ergeben.

Aktuelles Urteil zum Thema Schnutzwasserbeitrag | 4/28/2017

In einem Urteil vom 30.01.2017 teilt Herr Richter Röh vom Verwaltungsgericht Schwerin seine Auffassung zur Einhaltung der Festsetzungspflicht für Zweckverbände mit:

Zitat u. Grundtenor des Urteils: "Der Rechtsschein einer in Wahrheit unwirksamen Anschlussbeitragssatzung begründet kein schutzwürdiges Vertrauen des Abgabenschuldners. Eine unwirksame Beitragssatzung ist (unbeabsichtigte) fake news bzw. fake law, eine falsche Nachricht, ein falsches Signal, ein falsches Gesetz, ein rechtliches Nullum, ein Nichts im scheinbaren Gewand des Seins."

Auf deutsch: Zweckverbände dürfen nach Belieben auf Basis selbst verbreiteter, gesetzeswidriger "fake news" oder "fake law" abkassieren, ohne dass sich hieraus irgendwelche Pflichten zum eigenen Handeln bzw. zur Wiedergutmachung von Schäden ergeben.

In so einem Land leben wir also!

Link zum Urteil