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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sollen rechtens sein

Erneutes Skandalurteil des OVG Berlin-Brandenburg | 9/13/2017

Nach einem Bericht der EUWID und mehrerer Zeitungen hat das OVG Berlin-Brandenburg Ende August in einem Eilverfahren entschieden: "Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sind rechtens!?"

Dieses Urteil reiht sich in die lange Reihe von Skandalurteilen zum Nachteil der Bürger in Sachen Beitragsrecht ein. Nachdem Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben, dass sie keinen Beiträge bezahlen müssen, sollen eben diese Bürger nun mit einer höheren Gebühr bestraft werden. Anstatt die Rückzahlung aller unrechtmäßig kassierten Beiträge zu fordern, und eine einheitliche Gebühr für alle zu verlangen, öffnen die Richter die Büchse der Pandorra und legitimieren unterschiedliche Gebührenhöhen für Verbraucher. Das Urteil wurde im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung gefällt und ist angeblich "unanfechtbar".

Das Gericht ist der Meinung, dass Beitragsforderungen die nach ewigen Zeiten und wiederholten Verwaltungsfehlern verjährt sind, trotzdem noch eingetrieben werden können, also letztlich doch nicht verjährt sind! Die klare Botschaft an das Volk soll wohl sein: "Lieber Bürger, auch wenn Beitragsforderungen ungerecht sind, solltest Du lieber zahlen. Du hast keine Chance, du entgehst uns nicht!"

Das Ganze wird dann auch noch "Gerechtigkeit im Namen des Volkes " genannt Dem Bürger mit gesundem Rechtsverstand stellen sich wieder einmal alle Nackenhaare auf!

Link zu EUWID-Wasser.de

Az: OVG 9 S 20.16 (ohnen Gewähr, da der Beschluß bis heute auf der Internetseite des OVG Berlin-Brandenburg nicht veröffentlicht wurde!)