Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin
Durch das Verwaltungsgericht Schwerin wurde das Verfahren eines Mitgliedes entschieden. Hauptargument der Anklage war die vorliegende Festsetzungsverjährung. Das Gericht wies die Klage leider unter Beschwörung der alten Formeln ab (bei einer nicht wirksamen Satzung kann keine Festsetzungsfrist anlaufen)... . Auf der anderen Seite können Beiträge scheinbar auch mit umwirksamen Satzungen eingetrieben und einbehalten werden. Zum Glück wurde Berufung zugelassen, so dass es nun in die nächste Instanz geht.
Nachzulesen ist das Urteil hier oder hier: http://openjur.de/u/629700.html.