Verfassungsbeschwerde nicht zugelassen
Mit Entscheidung 1 BvR 2684/24 wird die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim abgewiesen bzw. gar nicht erst zur Verhandlung angenommen.
Die Nichtzulassung erfolgt ausdrücklich ohne Begründung.
Dass Verfahren vor der höchsten Rechtsinstanz dieses Landes ohne Begründung abgelehnt werden können, zeugt von eklatanter Ignoranz, dem Bürger gegenüber.
Derjenige, der den vorgeschriebenen Rechtsweg konsequent bis zum Ende geht, erleidet eine faktische Niederlage vor Gericht, für die er nicht einmal eine Begründung bekommt.
Gute Nacht Deutschland!

