Offener Brief an alle Landtagsabgeordneten
Mt einem offenen Brief haben wir, die Mitglieder des Aktionsbündnisses Wasser und Abwasser M-V, jeden Abgeordneten des Landtages M-V aufgefordert, dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) nicht zuzustimmen.
Den Brief finden Sie hier.
Nachdem im Vorfeld der Abstimmungen nur die NPD-Fraktion auf unseren offenen Brief geantwortet tat, sind nach der Abstimmung weitere Antworten eingetroffen. Natürlich möchten wir ihnen diese nicht vorenthalten. Downloadbereich -> Antworten Offener Brief
Inzwischen hat auch der VDGN die Abgeordneten aufgefordert, in Sachen Erneuerungsbeitrag nicht wortbrüchig zu werden und außerdem die geplante KAG-Änderung als verfassungswidrig abzulehnen. Den Abgeordneten und der Öffentlichkeit wird verschwiegen, dass die Landesregierung bereits im November letzten Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht zur Praxis der Beitragserhebung für Altanschließer Stellung nehmen musste und dass mehrere Verfahren anhängig sind. Transparenz sieht anders aus...
Den kompletten Artikel finde Sie hier.
Sachsen-Anhalt: gesetzlicher Zahlungsstopp geplant
Während Regierung und Justitz in M-V bereits lauthals verkündeten, dass der BVerfG-Beschluss hier angeblicht nicht gilt, weil wir eine "komplett andere Rechtslage" haben (bei fast wortgleichem Gesetz), haben die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt offenbar genau daran Zweifel.
Aus diesem Grund soll nun ein gesetzlicher Zahlungsstopp verfügt werden.
Weitere Infos: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/abwasserstreit-in-sachsen-anhalt...
Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V geplant
Schwerin, 20.04.2016: der Landtag hat in erster Lesung über die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) beraten. Erwartungsgemäß wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen (Artikel SVZ, 21.04.2016).
Tenor der Veranstaltung: natürlich könne man den Ärger der betroffenen Bürger verstehen, die Sicherung der ausstehenden Millionen ist jedoch wichtiger!
Kein Abgeordneter kann jedoch sagen, er hätte von der Problematik nichts gewußt. In einer persönlichen Mail haben wir jedem einzelnen die Situation erklärt. Insbesondere haben wir auf die Rechtswidrigkeit der Festlegung des fühestmöglichen Beginns der Verjährungszeit zum Ende des Jahres 2000 hingewiesen (Brief an Abgeordnete).
26.05.2016: Fritz Hildebrandt trug als Vertreter unseres Bündnisses unsere Positionen vor. Lies mehr ...
Offener Brief des VDGN an alle Fraktionen des Landtages M-V
Offener Brief an Erwin Sellering
Am 28.02.2016 wurde ein Offener Brief an den Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Hr. Erwin Sellering geschickt. Inhalt ist ein 8-Ponkte Sofortprogramm zur Wiederherstellung von Abgabengerechtigkeit in M-V.
Der Brief wurde gleichzeitig allen renomierten Lokalzeitungen im M-V zur Veöffentlichung bereitgestellt.
Weitere 33 Altanschließer aus Brandenburg gewinnen vor dem Bundesverfassungsgericht
Nun ist es amtlich: auch die ausstehenden 33 Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wurden gleichartig entschieden: Beitragsforderungen für Altanschließer sind verjäht.
Darüber informierte das Bundesverfassungsgericht erst jetzt - entschieden wurde bereits am 22.12.2015.
Weitere Infos giebts hier: http://www.maz-online.de/Brandenburg...
Altanschließer gewinnen auch vor dem OVG Brandenburg
Nun ist es amtlich und endgültig: die Cottbuser Kläger erhielten auch im eigenen Bundesland Recht. Die gegen sie erhobenen Beitragsforderungen sind illegal, weil verjährt.
Hier geht's zum Live-Ticker: http://www.lr-online.de/
Herzlichen Glückwunsch aus M-V !!!
Sachsen-Anhalt setzt Beitragskassierung aus
Der Innenminister erklärte, dass die Beitragskassierung per Erlass ausgesetzt wird. Ob dies endgültig ist, soll noch geklärt werden.
Nachzulesen ist dies in der Mitteldeutschen Zeitung und in der Volksstimme, jeweils Ausgabe vom 26.01.2016.
Hat eigentlich schon jemand die Verantwortlichen in M-V geweckt?
In Mecklenburg bleibt alles beim alten
Bundesverfassungsgericht gibt Altanschließern recht!
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Länder diese Vorgaben umsetzen. Bekommen alle Betroffenen ihr Geld zurück, oder nur diejenigen, die den steinigen Weg des Widerspruches bis zum Ende gegangen sind?
Es bleibt spannend!