Nachträgliche Beitragserhebung durch den WZV Strelitz
Die Disskussion um die nachträgliche Erhebung von Herstellungs-Beiträgen für Abwasser hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die von der Landesregerung geforderte Nacherhebung wird von der Mehrzahl der Bürgervertreter in der Verbandsversammlung (Bürgermeister u. ehrenamtliche Vertreter) abgelehnt. Sie soll jedoch trotzdem durchgepeitscht werden, ansonsten drohen angeblich Sanktionen von "oben".
Wieder einmal sollen die Bürger mit Hilfe fadenscheiniger Begründungen und mit verdrehtem Recht abkassiert werden. Die meisten Bürger, Volksvertreter und Bürgermeister empfinden dies als ungerecht. Das ist den höheren Herren in unserem Land jedoch egal. Man weiß schließlich, dass nur Richter oder leitende Angestellte im Innenministerium das notwendige Rechtsempfinden zur Beurteilung der Sachlage besitzen ;-)