Wer Recht bekommt, soll zahlen!
Altanschließer, die von Ihrem Recht auf auf Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Beiträge Gebrauch machen, sollen zur Strafe künftig höhere Gebühren zahlen!
Dies ist die aktuelle Taktik des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), nachdem man vor dem Bundesverfassungsgercht krachend verloren hat.
Nach Ansicht der brandenburgischen Staatsanwaltschaft erfüllt dieses Vorgehen nicht den Tatbestand der Nötigung oder des Betruges.
Haben hier etwa dieselben Richter entschieden, die vor dem Urteil des BVerfG in Brandenburg in Sachen Kommunalrecht ihr Unwesen trieben? Gute Nacht, Deutschland!