Altanschließer haben angeblich keinen Anspruch auf Staatshaftung
Laut einem Artikel der MOZ wird demnächst die nächste kuriose Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg verkündet:
Staatshaftung scheidet angeblich aus, weil nicht die Behörden und Verwaltungen fehlerhaft gehandelt haben, sondern der Gesetzgeber.
Der Gesetzgeber haftet natürlich nicht für falsches Handeln. Wer konnte nur so etwas unsinniges annehmen?
Weitere Infos unter https://www.vdgn.de/news-single/article/enttaeuschendes-signal-1 bzw. https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1646216/