Prozessverzögerung durch Justitzbehörden
Am 1. November 2018 wurde die Musterfeststellungsklage gegen VW am OLG Braunschweig eingereicht. Von der Presse wurde propagiert, dass vom Gericht innerhalb von 14 Tagen ein Klageregister eingerichtet werden muss, in das sich die Geschädigten anschließend eintragen können.
Die Geschädigten wundern sich jedoch, dass bis heute, den 20. November, immer noch kein Klageregister eingerichtet ist.
Der Grund wurde nun publik: angeblich hat die förmliche Zustellung der Klageschrift an VW (die Beklagte) bis zum 12. November gedauert. Erst ab diesem Datum läuft nun angeblich die Frist zur Einrichtung des Klageregisters. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Geschägigten noch mindestens bis zum 26.11.2018 warten müssen.
Die Übermittlung der Klageschrift an VW erfolgte vermutlich per "Schneckenpost". Natürlich können unsere "unabhängigen" Justitzorgane nichts für die Panne und, auch natürlich, die Verjährungsfrist verlängert sich durch die erneute Verzögerungstaktik nicht. Schließlich konnte bei Gericht ja niemand ahnen, dass die Sache so eine große Bedeutung hat.
Wir sind gespannt, welche politischen und juristischen Offenbarungen die Dieselaffaire noch für uns bereithält.