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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Erneuerungsbeiträge - die neue Hintertür zur Bürgerabzocke

Beiträge sollen nicht nur für die Herstellung sondern auch für die Erneuerung einer Anlage möglich sein. | 2/27/2016

KAG M-V, § 9 Anschlussbeiträge:

(1) Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser oder Wärme oder zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung sollen Anschlussbeiträge erhoben werden. Neben den Anschaffungs- und Herstellungsbeiträgen nach Satz 1 können Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Erneuerung erhoben werden. ...

Durch die Aufnahme des 2. Satzes bei der letzten KAG-Änderung wurde eine weitere Hintertür zur ungehinderten Bürger-Abzocke scheunentorweit geöffnet: Anschlussbeiträge für Erneuerungen (Erneurungsbeiträge). Während Anschlussbeiträge bis dato nur für die Herstellung der Anlage (und damit den "Anschluss") erhoben werden konnten, sollen die Grundstückseigentümer in Zukunft auch für "Erneuerungen" zur Kasse gebeten werden.

Auf einer Besprechung mit unserem Aktionsbündnis im Juni diesen Jahres versicherte die Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Wismar, dass diese Beiträge mit ihr nicht machbar seien. Frau Glanert: wir werden Sie an ihren Taten messen!

Trotzdem setzen wir uns aktiv dafür ein, Erneurungsbeiträge nicht zuzulassen.


Kategorien: Erneuerungsbeitrag