Erneuerungsbeiträge - die neue Hintertür zur Bürgerabzocke
KAG M-V, § 9 Anschlussbeiträge:
(1) Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser oder Wärme oder zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung sollen Anschlussbeiträge erhoben werden. Neben den Anschaffungs- und Herstellungsbeiträgen nach Satz 1 können Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Erneuerung erhoben werden. ...
Durch die Aufnahme des 2. Satzes bei der letzten KAG-Änderung wurde eine weitere Hintertür zur ungehinderten Bürger-Abzocke scheunentorweit geöffnet: Anschlussbeiträge für Erneuerungen (Erneurungsbeiträge). Während Anschlussbeiträge bis dato nur für die Herstellung der Anlage (und damit den "Anschluss") erhoben werden konnten, sollen die Grundstückseigentümer in Zukunft auch für "Erneuerungen" zur Kasse gebeten werden.
Auf einer Besprechung mit unserem Aktionsbündnis im Juni diesen Jahres versicherte die Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Wismar, dass diese Beiträge mit ihr nicht machbar seien. Frau Glanert: wir werden Sie an ihren Taten messen!
Trotzdem setzen wir uns aktiv dafür ein, Erneurungsbeiträge nicht zuzulassen.