Verwaltungsgericht Schwerin entscheidet in mehreren Verfahren
Vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fanden im Januar mehrere Verfahren in Sachen "Altanschließer" statt.
Die konkrete Nachfrage nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Vorteilslage beantwortete der Richter so (Zitat Richer Röh): "Ich weiß nicht, wann der Vorteil eingetreten ist - ich weiß nur, dass er nicht zu DDR-Zeiten eingetreten ist. Der Zeitpunkt könnte der Tag der Veröffentlichung des 1. KAG M-V sein, oder der Gründungstag des Zweckverbandes, oder die 1. Satzung oder, oder, oder ... denken Sie sich einfach selbst etwas aus."
Sehen wir es dem Richter nach, dass er den Zeitpunkt eines Ereignisses, das nicht existiert, nicht bestimmen kann - so etwas kann niemand.
Danach als Richter aber zu behaupten "Das überzeugt mich nicht, das ist für das Verfahren nicht wichtig, ich erkenne weiter keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht" ist schon ein starkes Stück!
Noch liegen weder Urteile noch schriftliche Urteilsbegründungen vor. Wir sind gespannt, wie es weitergeht.