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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Offener Brief an alle Landtagsabgeordneten

Die geplante KAG-Änderung ist verfassungswidrig - stimmen Sie dem nicht zu! | 6/30/2016

Mt einem offenen Brief haben wir, die Mitglieder des Aktionsbündnisses Wasser und Abwasser M-V, jeden Abgeordneten des Landtages M-V aufgefordert, dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) nicht zuzustimmen.

Den Brief finden Sie hier.

Nachdem im Vorfeld der Abstimmungen nur die NPD-Fraktion auf unseren offenen Brief geantwortet tat, sind nach der Abstimmung weitere Antworten eingetroffen. Natürlich möchten wir ihnen diese nicht vorenthalten. Downloadbereich -> Antworten Offener Brief

Inzwischen hat auch der VDGN die Abgeordneten aufgefordert, in Sachen Erneuerungsbeitrag nicht wortbrüchig zu werden und außerdem die geplante KAG-Änderung als verfassungswidrig abzulehnen. Den Abgeordneten und der Öffentlichkeit wird verschwiegen, dass die Landesregierung bereits im November letzten Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht zur Praxis der Beitragserhebung für Altanschließer Stellung nehmen musste und dass mehrere Verfahren anhängig sind. Transparenz sieht anders aus...

Den kompletten Artikel finde Sie hier.