Wer nicht vor das Bundesverfassungsgericht zieht, hat kein Recht auf Rückzahlung unrechtmäßiger Beiträge
Nachdem mehrere Gerichte in Brandenburg den Klägern in Sachen Staatshaftung recht gaben, lehnte das Landgericht Potsdamm diese nun erstmals ab. Das Urteil folgt auf ganzer Linie der Argumentation der Zweckverbände und des Landes.
Dass die strittige Beitragsgrundlage inzwischen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, interessiert weder Landesvertreter noch Richter.
Begründung für die Ablehnung der Rückzahlungsansprüche: die Klägerin hätte seinerzeit Widerspruch einlegen - und dann bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen müssen.
Wieder einmal wird deutlich, wie "unabhängig" unsere Justitz in Wirklichkeit ist!
https://www.vdgn.de/news-single/article/befremdliches-urteil/