Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht gab, hofften die betroffenen Bürger bis heute vergeblich auf eine Rückerstattung ihrer verfassungswidrig erhobenen Beiträge. Im Gegenteil, auf eine ungerechte Handlung der Behörden folgte die nächste: Bürger, die sich geweigert hatten, verfassungswidrige Beiträge zu bezahlen (höchstrichterlich festgestellt), sollten nun über höhere Gebühren zur Kasse gebeten werden. Dieses Vorgehen wurde gedeckt von den Verwaltungsgerichten im Land. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes musste nun Klarheit bringen: verschiedene Gebührenhöhen sind unzulässig!
Jeder Mensch mit gesundem Rechtsempfinden hätte das natürlich sofort gesehen, aber davon scheint es in den fraglichen Gerichten u. Behörden nur wenige zu geben.
Es bleibt abzuwarten, ob die Betroffenen nun, nach mehreren Jahrzehnten Streit, endlich ihr Geld zurückbekommen und nicht weiter benachteiligt werden.