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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

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Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

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Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht gab, hofften die betroffenen Bürger bis heute vergeblich auf eine Rückerstattung ihrer verfassungswidrig erhobenen Beiträge. Im Gegenteil, auf eine ungerechte Handlung der Behörden folgte die nächste: Bürger, die sich geweigert hatten, verfassungswidrige Beiträge zu bezahlen (höchstrichterlich festgestellt), sollten nun über höhere Gebühren zur Kasse gebeten werden. Dieses Vorgehen wurde gedeckt von den Verwaltungsgerichten im Land. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes musste nun Klarheit bringen: verschiedene Gebührenhöhen sind unzulässig!

Jeder Mensch mit gesundem Rechtsempfinden hätte das natürlich sofort gesehen, aber davon scheint es in den fraglichen Gerichten u. Behörden nur wenige zu geben.

Es bleibt abzuwarten, ob die Betroffenen nun, nach mehreren Jahrzehnten Streit, endlich ihr Geld zurückbekommen und nicht weiter benachteiligt werden.

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes

Urteil