Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung in der Kernfrage der Altanschließer-Problematik gedrückt und eingereichte Verfassungsbeschwerden aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg abgewiesen.
In den Begründungen ist u. a. von einer angeblich nicht vorliegenden unmittelbaren Betroffenheit die Rede. Die Richter stellten außerdem fest, dass die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verletzt wurden. Eine Regelung, wonach Beiträge auch nach 25 oder mehr Jahren erhoben werden können, sehen die Verfassungsrichter als völlig korrekt an.
Meine eigene Interpretation der Entscheidungen: Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für die Bürger dieses Landes bestehen leider einzig und allein für die Tatsache, dass jeder Bürger jederzeit damit rechnen muss, vom Staat zur Kasse gebeten zu werden. Da kann man sich sicher sein! Wer etwas anderes glaubt, wird von den Gerichten eines Besseren belehrt.
Die Entscheidung können Sie hier selbst nachlesen:
VDGN-Kommentierung: https://www.vdgn.de/news-single/article/neue-zaesur-bei-altanschliesser-problem-in-mv/ und https://www.vdgn.de/news-single/article/karlsruher-richter-kneifen/