Brandenburg beschließt Verjährungsregeln im geänderten KAG
Der Landtag Brandenburg hat ein geändertes KAG beschossen, nach dem die Beitragsansprüche gegenüber Altanschließern erst zum Jahresende 2015 verjähren.
Unter folgendem Link wird die Regelung kommentiert: http://www.vdgn.de/news-single/article/gerechtigkeit-sieht-anders-aus/
Dass die neue Regelung verfassungskonform ist, darf stark bezweifelt werden. Die Zeitdauer von 15 Jahren erscheint zu hoch und die Wirksamkeit ab 03.10.2000 (nachträglich eingesetzte 10 jährige Verjährungshemmung) ist besonders fragwürdig.
Auch interessant: die Partei "Die Linke" hat mit diesem Beschluß wieder einmal gezeigt, wie ernst sie es mit "Gerechtigkeit" bzw. "Vertretung der Interessen ostdeutscher Wähler" meint. Unmittelbar nach der Wahl werden die Bürger, die für ihre gerechte Sache wöchentlich auf die Strasse gehen (Dienstagsdemos in Brandenburg), abserviert - die "Demokratie" scheint mal wieder gesiegt zu haben ;-)