VG-Schwerin: Staat darf auf Basis von "Fake-Law" abkassieren ohne dass sich daraus Pflichten ergeben.
In einem Urteil vom 30.01.2017 teilt Herr Richter Röh vom Verwaltungsgericht Schwerin seine Auffassung zur Einhaltung der Festsetzungspflicht für Zweckverbände mit:
Zitat u. Grundtenor des Urteils: "Der Rechtsschein einer in Wahrheit unwirksamen Anschlussbeitragssatzung begründet kein schutzwürdiges Vertrauen des Abgabenschuldners. Eine unwirksame Beitragssatzung ist (unbeabsichtigte) fake news bzw. fake law, eine falsche Nachricht, ein falsches Signal, ein falsches Gesetz, ein rechtliches Nullum, ein Nichts im scheinbaren Gewand des Seins."
Auf deutsch: Zweckverbände dürfen nach Belieben auf Basis selbst verbreiteter, gesetzeswidriger "fake news" oder "fake law" abkassieren, ohne dass sich hieraus irgendwelche Pflichten zum eigenen Handeln bzw. zur Wiedergutmachung von Schäden ergeben.
In so einem Land leben wir also!