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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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KAG Brandenburg ist verfassungswidrig!

Im Märchenland "M-V" soll dies bei gleicher Gestzeslage angeblich nicht gelten! | 7/30/2013 | Kommentare: 1

Per Beschluss (vom 8. Mai 2013 Az. VG 6 L 328/12), http://openjur.de/u/624828.html, hat das Verwaltungsgericht Cottbus festgestellt, dass das KAG Brandenburg wegen lückenhafter Verjährungsregelung einen Verfassungsverstoß darstellt.

Da das KAG M-V dieselben Regelungen enthält, dürfte diese Aussage direkt übertragbar sein. Nur fällts' hier erst die sprichwörtlichen ...zig Jahre später auf ;-}