Abwasser-Beitragsbescheide nichtig - Sieg vor Oberverwaltungsgericht Greifswald
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat in mehreren Musterverfahren die Beitragsbescheide von Altanschließern aus dem Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) aufgehoben, der den größten Teil des Altkreises Hagenow umfaßt. Die drei Musterkläger gehören zu den 370 Teilnehmern einer bereits 2009 vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozeßgemeinschaft. Ihre Klagen richteten sich gegen Beitragsbescheide, die sie wenige Wochen vor Weihnachten 2008 ! erhalten hatten. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schwerin waren die Klagen abgewiesen worden.
Siehe auch: https://www.vdgn.de/news-single/article/beitragsbescheide-nichtig-sieg-vor-oberverwaltungsgericht/
Hoffentlich ist dieser Sieg kein Pyrrhussieg, denn des oberste Verwaltungsgericht n M-V geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Regelungen zur Verjährung von Beitragsforderungen gem. KAG M-V aus. Auf dieser Basis können nun alle, die jetzt vielleicht ihr Geld zurückbekommen, bis Ende 2020 neu veranlagt werden.