Neu angestrebte Regelung für Brandenburg ist ebenfalls verfassungswidrig
So wie es derzeit aussieht, plant das Land Brandenburg eine Anpassung des KAG, nach der Beiträge für Abwasseranlagen nach 15 Jahren verjähren sollen. So weit, so gut - es gibt jedoch diverse Haken und Hintertüren an der Lösung, die wir für verfassungswidrig halten:
- Es soll eine 10 jährige Hemmung bis zum 3.10.2000 gelten, da angeblich in dieser Zeit die Verwaltung erst aufgebaut werden musste. Die Verjährung soll also frühestens ab 03.10.2000 laufen, so dass noch bis zum 03.10.2015 Bescheide verschickt werden dürfen.
- Ein ergangener Bescheid soll natürlich die Verjährung hemmen.
- Das Datum für die "eingetretene Vorteilslage" soll frühestens der 3.10.1990 sein, egal, ob der Anschluß bereis vorher bestand. Die kann nicht verfassungskonform sein, denn der Vorteil eines Anschlusses an die zentrale Anlage besteht unabhängig von der Staatsform, unter der er entstand. Das ganze riecht stark nach "Siegerjustitz".
Weitere Infos zum Thema gibt's hier: http://www.klaerwerk-blog.de/2013/07/17/altanschlieser-und-linke-kummerer/ oder http://www.hausundgrundbrbg.de/index.php?id=18&tx_ttnews[tt_news]=120&cHash=6b6a1875c882398513f617619ebd8f22