Arbeitsbeschaffung für Anwälte und Richter
Wenn mann die aktuellen Urteile zum Thema liest, hat man den Eindruck, dass alle Entscheidungen nur dem einen Ziel dienen: nichts konkret zu entscheiden. So kann man immer neue Verfahren eröffnen, in denen dann widerum nichts konkret entscheiden wird. Wer profitiert hiervon: natürlich in erster Linie die Zweckverbände, die die Bürger mürbe kochen möchten. Aber auch die Richter und Anwälte, die hieraus jede Menge Gewinne und bzw. ihre Existenzberechtigungen ableiten. Selbst für einen Richter kann es doch nicht so schwer sein, zu erkennen, dass in der Masse der Fälle die Verjährungsfristen abgelaufen sind. Da helfen auch im Nachhinein für ungültig erklärte Satzungen nichts. Die Tatsache, dass gesprochenes Recht permanent gegen gesunden Menschenverstand verstößt, sollte auch den hartnäckigsten Richter einmal zum Nachdenken anregen.