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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Arbeitsbeschaffung für Anwälte und Richter

Beitragsstreitigkeiten - wer profitiert? | 4/ 9/2012 | Kommentare: 1

Wenn mann die aktuellen Urteile zum Thema liest, hat man den Eindruck, dass alle Entscheidungen nur dem einen Ziel dienen: nichts konkret zu entscheiden. So kann man immer neue Verfahren eröffnen, in denen dann widerum nichts konkret entscheiden wird. Wer profitiert hiervon: natürlich in erster Linie die Zweckverbände, die die Bürger mürbe kochen möchten. Aber auch die Richter und Anwälte, die hieraus jede Menge Gewinne und bzw. ihre Existenzberechtigungen ableiten. Selbst für einen Richter kann es doch nicht so schwer sein, zu erkennen, dass in der Masse der Fälle die Verjährungsfristen abgelaufen sind. Da helfen auch im Nachhinein für ungültig erklärte Satzungen nichts. Die Tatsache, dass gesprochenes Recht permanent gegen gesunden Menschenverstand verstößt, sollte auch den hartnäckigsten Richter einmal zum Nachdenken anregen.