Kein Ruhen von Beitragsverfahren im Zweckverband Wismar
Auf der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wismar am 21.03.2018 wurde unter Tagesordnungspunkt 10 ein Antrag von Hr. Ulf Hünemörder, Mitglied der Verbandsversammlung und unseres Aktionsbündnisses, behandelt. Herr Hünemörder ist der Meinung, dass nach §12 Abs. 3 KAG M-V derzeit alle Widerspruchsverfahren ruhen müssten. Grund sind offene Verfahren am OVG Greifswald, deren Ausgang entscheidungsrelevant für andere Verfahren sein könnte.
Leider schloss sich die Verbandsversammlung seiner Argumentation nicht an. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Download: Beschlussantrag mit Begründung