Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht gab, hofften die betroffenen Bürger bis heute vergeblich auf eine Rückerstattung ihrer verfassungswidrig erhobenen Beiträge. Im Gegenteil, auf eine ungerechte Handlung der Behörden folgte die nächste: Bürger, die sich geweigert hatten, verfassungswidrige Beiträge zu bezahlen (höchstrichterlich festgestellt), sollten nun über höhere Gebühren zur Kasse gebeten werden. Dieses Vorgehen wurde gedeckt von den Verwaltungsgerichten im Land. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes musste nun Klarheit bringen: verschiedene Gebührenhöhen sind unzulässig!
Jeder Mensch mit gesundem Rechtsempfinden hätte das natürlich sofort gesehen, aber davon scheint es in den fraglichen Gerichten u. Behörden nur wenige zu geben.
Es bleibt abzuwarten, ob die Betroffenen nun, nach mehreren Jahrzehnten Streit, endlich ihr Geld zurückbekommen und nicht weiter benachteiligt werden.
Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung in der Kernfrage der Altanschließer-Problematik gedrückt und eingereichte Verfassungsbeschwerden aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg abgewiesen.
In den Begründungen ist u. a. von einer angeblich nicht vorliegenden unmittelbaren Betroffenheit die Rede. Die Richter stellten außerdem fest, dass die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verletzt wurden. Eine Regelung, wonach Beiträge auch nach 25 oder mehr Jahren erhoben werden können, sehen die Verfassungsrichter als völlig korrekt an.
Meine eigene Interpretation der Entscheidungen: Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für die Bürger dieses Landes bestehen leider einzig und allein für die Tatsache, dass jeder Bürger jederzeit damit rechnen muss, vom Staat zur Kasse gebeten zu werden. Da kann man sich sicher sein! Wer etwas anderes glaubt, wird von den Gerichten eines Besseren belehrt.
Die Entscheidung können Sie hier selbst nachlesen:
VDGN-Kommentierung: https://www.vdgn.de/news-single/article/neue-zaesur-bei-altanschliesser-problem-in-mv/ und https://www.vdgn.de/news-single/article/karlsruher-richter-kneifen/
Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher in das höchste Gremium der deutschen Rechtsverdreher einziehen: Jes Möller aus Brandenburg soll Richter am Bundesverfassungsgericht werden.
Eine feine Sache, könnt man meinen. Bereits 30 Jahre nach dem Start der deutschen Einheit (vollendet ist sie bis heute nicht) darf ein Ostdeutscher die Interessen seiner Landsleute am höchsten deutschen Gericht vertreten.
Leider hat die Sache einen gewaltigen Haken: Herr Jes Möller hat sich in der Vergangenheit gerade dadurch ausgezeichnet, dass er vor allem in der sogenannten Altanschließer-Problematik eine unrühmliche Rolle gegen die die eigenen Landleute gespielt hat. Selbst das bahnbrechende Urteil der Bundesverfassungsgerichtes weckt in ihm keinerlei Zweifel an seinem Tun. In höchsten Positionen der brandenburgischen Justiz dehnt Herr Möller das Recht bis heute in - für Normalbürger unverständlicher Art und Weise. Eine Rückzahlung verfassungswidrig erhobener Beiträge wurde immer auch von ihm wieder trickreich verhindert. Wer die Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchgefochten hatte, erhielt zwar sein Geld zurück, wurde aber anschließend mit höheren Gebühren für seine "Aufmüpfigkeit" betraft. Wer nicht geklagt hat, oder die Klage nicht bis zur Ausschöpfung des kompletten Rechtsweges durchgestanden hat, hat nach Auffassung von Hr. Jes Möller sein Recht auf Rückzahlung verspielt. Eine Staatshaftung für verfassungswidriges Handels staatlicher Organe lehnt Herr Möller ab. Auf deutsch: selbst schuld, wenn man nicht bis zur letzten Instanz gegen die Einheitsfront der staatlichen Organe und der Justiz in Brandenburg vorgeht.
Wir können sicher sein, dass mit einem solchen Bundesverfassungsrichter weiter wichtige Grundsätze einer "Verfassung" in Deutschland mit Füßen getreten werden!
Wer mehr lesen möchte: https://www.bvb-fw-fraktion.de/2020/05/14/bvb-freie-waehler-landtagsfraktion-gegen-jes-moeller-am-bundesverfassungsgericht/ oder https://www.pnn.de/brandenburg/bilanz-des-landesverfassungsgerichts-brandenburg-in-schlechter-verfassung/21454444.html
Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im gutgläubigen Vertrauen auf den Rechtsstaat ihre Beitragsbescheide akzeptiert haben, ihr Geld zurückfordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Grundlage der Bescheide gegen Verfassungsrecht verstößt?
Für den gesunden Rechtsverstand eigentlich eine klare Sache: jemand, der auf rechtswidriger Basis Geld kassiert hat, muss dieses spätestens dann zurückgeben, wenn die Rechtswidrigkeit höchstrichterlich bestätigt wurde.
Richter an den Verwaltungs- und Bundesgerichten unseres Rechtsstaates sehen dies jedoch anders. Die Ansprüche der geprellten Bürger wurden folgerichtig abgewiesen.
Interessant dabei ist, dass sich die Richter des Bundesgerichtshofes mit ihrem Urteil gegen das Bundesverfassungsgericht stellen. Original-Zitat aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes: "die eingangs erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet insoweit keine Bindungswirkung".
Nach Meinung der Richter vom Bundesgerichtshof handelt es sich bei den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der Altanschließer um Fehlurteile, an die sie sich nicht halten müssen. Die strittigen Verfahren wurden an das Oberverwaltungsgericht BB zurückverwiesen. Die bedeutet weitere Jahre Prozessdauer und ein anschließender Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Bis dahin werden wohl folgende aktuelle Rechtsauffassungen der deutschen Gerichte Gültigkeit behalten:
- Beitragsbescheide dürfen auch noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Anschluss an die Anlage versendet werden.
- Staatliche Institutionen können auch weiterhin auf Basis rechtswidriger Bescheide bzw. Gesetze und Satzungen Geld eintreiben, ohne dieses jemals zurückzahlen zu müssen.
- Zusätzlicher Nutzen dieser rechtswidrigen Satzungen für den Staat: die Verjährung für den Bürger setzt nie ein, weil der Lauf der Verjährung angeblich erst mit Beitragspflicht und damit mit der ersten wirksamen Satzung beginnt!
- Bürger, die sich nicht gegen rechtsunwirksame Bescheide wehren, sind also weiter "selbst Schuld". Sie hätten schließlich die Rechtswidrigkeit selbst erkennen - und dann durch alle Instanzen klagen können! Dazu müssen sie sich in Rechtsdingen zwar besser auskennen, als Gesetzgeber und Richter, dies dürfte nach Rechtsauffassung der Richter von BGH jedoch kein Problem sein ;-)
- Wenn Bürger doch vor einem Gericht Recht erhalten, wird die strittige Satzung im Nachhinein unwirksam, und die Bürger erhalten anschließend einen neuen "gültigen" Bescheid auf Basis der neuen, erstmals wirksamen Satzung.
Für außenstehende entsteht der Eindruck, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihren Entscheidungen zu bürgerfreundlich waren. Dies soll nun, im Angesicht der daraus resultierenden Kosten für den Staat, korrigiert werden.
Link zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes
Landwirtschaft vs, Trinkwasserschutz?
Wer, wie ich, täglich von Wismar nach Schwerin fährt, kann mit eigenen Augen sehen, wie verantwortungsbewußt manche "Landwirte" mit unserer Umwelt und den Trinkwasserressourcen umgehen: In der Gegend um Groß Stieten und Niendorf sind derzeit riesige gelb-lila schimmernde, komplett tote Felder zu bestaunen. Ursache: der großflächige Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln zur Saatvorbereitung.
Auf den jetzt grünen Flächen wird so viel Gülle ausgebracht, dass der Boden hart und verkrustet aussieht. Die trotzdem eher spärlich wachsenden Rapspflanzen haben vom hohen Nitratgehalt bereits eine leichte Lila-Färbung!
Selbst, wenn hier alles im gesetzlichen Rahmen passiert, bleibt die Frage erlaubt, ob es sich hier noch um nachhaltiges Wirtschaften handelt.
Frei Wähler rufen zur Demonstration auf
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der STRAB veröffentlicht. Das Gesetz sieht eine Spatenstichregelung ab 1.1.2018 vor.
Am 10. April soll die erste Lesung im Landtag erfolgen.
Die Freien Wähler möchten im Interesse bereits betroffener Bürger folgende Stichtagsregelung erreichen: "Alle Forderungen, die bis 1.1.2018 noch nicht beschieden oder eingenommen wurden, werden vom Land getragen."
Mit einer Demonstration und Plakaten vor dem Schloss soll erneut Druck gemacht werden.
("Stichtag - nicht Spatenstich" , und ähnliches).
Treff: Mittwoch 10.4. um 8:30 Uhr, Schlossbrücke, Schwerin.
Die Demonstration und Besucherplätze für Zuhörer der anschließenden Sitzung sind angemeldet.
Straßengipfel in Güstrow
Nachdem die Regierungsparteien zunächst öffentlich den Eindruck erweckt haben, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen, wird nun zurückgerudert. Plötzlich ist von zahlreichen Problemen die Rede, die angeblich eine rasche Umsetzung unmöglich machen. Das Thema kann angeblich nicht in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden - alles hört sich so an, wie seinerzeit beim Thema Anschlussbeitrag Mit altbekannter Verzögerungstaktik soll Zeit geschunden werden, in der weiter abkassiert werden kann.
Den Forderungen des Aktionsbündnisses soll am 19.01.2019 auf einem Straßengipfel Nachdruck verliehen werden.
Bitte unterstützen Sie die Aktion durch Ihre Teilnahme und leiten Sie diese Einladung an Freunde und Bekannte weiter.
Download: Plakat in voller Größe
Umständliche Eintragung in das VW-Klageregister
Kann das Bundesamt für Justitz es nicht besser, oder will es nicht?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: die Eintragung in das Klageregister für die VW-Sammelklage gestaltet sich alles andere als einfach. Statt ein Webformular mit Rückantwort und automatischer Eingangsbestätigung zu verwenden, muss ein PDF-Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend soll die PDF-Datei per Mail oder Post an das Amt gesendet werden. Eine Unterschrift des Bürgers ist angeblich nicht notwendig, bei Postversand aber ein eigener Drucker. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei Benutzung des Adobe-Acrobat Readers eine Übermittlung per "Knopfdruck" möglich sei. Dazu muss das genannte Programm aber erst installiert werden. Außerdem muss scheinbar ein kompatibler Mailclient auf dem Rechner vorhanden sein. Nutzer mit Linux-PC oder Webmail sind also von dieser Übermittlungsmethode ausgeschlossen (was nicht wirklich schlimm ist, da im Hintergrund scheinbar nur ein normaler Mailversand stattfindet).
Der Clou daran: nach Versand des Formulars erhält man zunächst keine Eingangsbestätigung. Diese soll angeblich zeitnah mit der Post eintreffen. Auf meine Post warte ich schon seit 27.11.2018 sehr gespannt!
Außerdem merkwürdig: als Frist für die Anmeldung wird in der offiziellen Ausfüllhilfe folgende Angabe gemacht:
Zitat: "Eine fristgerechte Anmeldung ist bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins vor dem zuständigen Oberlandesgericht möglich. Den Verhandlungstermin können Sie den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz entnehmen."
Was ist nun richtig? Gilt als Stichtag der 31.12.2018 wegen der drohenden Verjährung, oder kann man sich der Klage auch später noch anschließen?
P.S.: 12.12.2018 - die Eingangsbestätigung ist heute eingetroffen. Ich bin jetzt Teil der Musterklage :-)
Strassenausbaubeiträge sollen zügig abgeschafft werden
Die Verfassungsdiskussion ist aber möglicherweise die Vorbereitung dafür, alles für derart kompliziert zu erklären, dass es in diesem Jahr nicht mehr vollzogen werden kann, dass es vor der Kommunalwahl nicht mehr zu einer Entscheidung kommt und dass man kurz vor der nächsten Landtagswahl dann erklären kann, danach werde alles besser.
Eine solche Verzögerungstaktik wird mit Sicherheit nicht aufgehen!
Frau Tegtmeier (SPD) erklärte öffentlich: "Niemand will etwas verzögern. Der Beschluss der Koaltion, die STRAB abzuschaffen, ist unumstößlich und wird ohne Verzögerung umgesetzt." Mehr wollten wir nicht !!
Wir konnten im weiteren unsere Gründe für die Abschaffung noch einmal ausführlich darstellen (keine Wertsteigerung, sondern nur Wiederherstellung des Wertes; Straßen sind Eigentum der Gemeinden und öffentlicher Raum für jedermann; Straßen sind Ordnungselement und gehören zur Infrastruktur). Wir haben darauf hingewiesen, dass Gesetze wie das Kommunalabgabengesetz, das Finanzausgleichsgesetz und das Steuerrecht zügig geändert werden müssen und dass bis zur Formulierung von Übergangsregelungen, keine offenen Bescheide und Zahlungs-Vorgänge weiter verfolgt werden sollen (Moratorium). Wir haben auch darauf gedrängt, dass ein Härtefall-Fond den Betroffenen helfen soll, die in der Vergangenheit durch Beiträge in Not gekommen sind.
Alle Fraktionen haben versichert, die Straßenausbaubeiträge jetzt unverzüglich abschaffen zu wollen!!
Strassenausbaubeiträge in M-V gekippt?
Aufgrund einer Unterschriftensammlung der Freien Wähler M-V befasst sich der Landtag zurzeit mit der Forderung nach Abschaffung der Strassenausbau-Beiträge.
Vertreter unseres Bündnisses, die zusammen mit dem VDGN an einer Anhörung teilnahmen, berichten über vielversprechende positive Entwicklungen. So soll der strittige Beitrag abgeschafft werden. Zur Kompensation der Kosten soll die Grunderwerbssteuer erhöht werden.
Wir sehen diese Lösung als guten Kompromiss und werden eine entsprechende Gesetzesänderung unterstützen.