Bürgerinitiative in Sachsen-Anhalt zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Die Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen in Sachsen-Anhalt hat einen wichtigen Etappenerfolg zu berichten:
Nachdem ihr Verfahren wegen angeblich unwichtiger, nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegender Problemstellungen von Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, ist nun der Weg nach ganz oben frei - das Verfahren wird demnächst frist- und formgerecht vor das Bundesverfassungsgericht gebracht.
Wir dürfen schon jetzt gespannt sein, wie das höchste Justitzorgan dieses Landes entscheidet.
https://www.facebook.com/bi.hettstedt/posts/1902885693260009
BVerwG-Beschluss: https://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=080317B9B19.16.0&add_az=9+B+19.16&add_datum=08.03.2017