Nach der Wahl wollen die Gerichte wieder entscheiden
Nachdem es in den letzten Woche verdächtig ruhig war, weil der Wahlkampf wahrscheinlich nicht "gestört" werden sollte, ist man beim Verwaltungsgericht Schwerin nun der Meinung, wieder loslegen zu können. Erste Vorladungen mit Terminen nach der Wahl wurden versendet, natürlich mit dem gutgemeinten vorsorglichen Hinweis, dass mit der KAG-Änderung alle offenen rechtlichen Fragen geklärt seien und man nun wieder urteilen könne...
Unsere "unabhängige" Justitz hat natürlich erst mal abgewartet, bis der Gesetzgeber nachträglich die Gesetze korrigiert hat und bis dahin die Verfahren ruhen lassen.
Jetzt, wo die Wagge Justizias wieder etwas stärker in Richtung Obrigkeit ausschlägt, soll unbedingt schnell geurteilt werden.
Schon das Schreiben zur Ladung ist geignet, Bürgern die letzte Hoffnung zu nehmen. Mit augenscheinlich falschen Aussagen und mit Verweis auf Verfahren, die einen anderen Zweckverband betreffen, wird begründet, warum nun angeblich die letzten rechtlichen Zweifel ausgeräumt sind.
Bitte wenden Sie sich umgehend an uns, wenn Sie eine derartige Vorladung erhalten haben und lesen Sie hier weiter.