Beitragssatzung des AZV-Fahlenkamp (Ludwigslust) gekippt
Der Abwasserzweckverband (AZV) Fahlenkamp wird bis auf Weiteres keine Schmutzwasserbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben. Grund ist die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts MV in Greifswald. Dieses hatte die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen aus dem Jahre 2012 für unwirksam erklärt. Das Gericht unter Vorsitz des OVG-Vizepräsidenten Jürgen Aussprung brauchte nur 15 Minuten, bis nach der Verhandlung das Urteil fiel. „Das Gericht hat an der Satzung mehrere Mängel kritisiert, letztlich war aber die Regelung über die Tiefenbegrenzung so gravierend, dass sie bereits ausreichte, die ganze Satzung für unwirksam zu erklären.“ Das sagt Rechtsanwalt Stefan Korf, der Rechtsvertreter des Klägers, eines Grundstückseigentümers aus dem Verbandsgebiet des AZV.