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Verfassungsbeschwerde eingereicht
Erstmals ein Fall aus MV vor dem BVerG | 1/13/2025

Ein letzter Funken Hoffnung auf eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Angelegenheit für ... Lies mehr

Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

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Diese Seiten dienten ehemals als Informationsplattform des Aktionsbündnisses Wasser/Abwasser MV. 

Zu den Hintergründen

Für Grundstückseigentümer im Osten der Republik waren die Beitragsregelungen der Zweckverbände alles andere als gerecht. Hier musste die Minderheit der Grundstückseigentümer die horrenden Kosten der nach der Wende getätigten Zwangsinvestitionen  in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur tragen. Bei Investitionsplanungen bestand kein direktes Mitspracherecht, die Szenerie war geprägt von Zwangsanschlüssen gegen den Willen der Betroffenen. Oftmals (in der Regel) sind die Investitionskosten durch Überdimensionierung, sinnlose Hebewerke usw. teurer als eigentlich notwendig.

Situation im BildImmer wieder kam es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitragsforderungen. Die Satzungen der Zweckverbände entsprachen gerade in dieser Hinsicht nicht den rechtlichen Bestimmungen. So hat es der Zweckverband Wismar seit seiner Gründung in fast 2 Jahrzehnten nicht geschafft, eine Beitragssatzung zu beschließen, die nicht per Gerichtsbeschluss gekippt wurde (in den Urteilen gegen die Bürger ist die jeweils aktuelle Satzung natürlich immer "die erste wirksame"). Nach aktueller Rechtsprechung in M-V sind Beitragsforderungen frühestens 30 Jahre nach Gründung eines Zweckverbandes verjährt!

Inzwischen ist der Streit mit den Altanschließern im M-V im Sinne des "Rechtstaates" weitgehend entschieden. Die Bürger wurden empfindlich zur Kasse gebeten. Ob dies für den Staat wirklich ein Erfolg ist, oder ob der Ärger und Unmut zu Politikverdrossenheit und Skepsis gegenüber dem Staat geführt hat, mag jeder für sich selbst beurteilen...

Ein letzter Funken Hoffnung auf eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Angelegenheit durch das Bundesverfassungsgericht beruht auf einer Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen aus der Region Sude-Schaale. Es bleibt abzuwarten, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird und wie diese ausgeht.

Den tausenden, mit Hilfe der Gerichte abgezockten Bürgern, würde ein positiver Ausgang der Verfassungsbeschwerde das Gefühl geben, doch Recht gehabt zu haben. Die Chancen, dieses Recht nachträglich einzufordern, sind leider denkbar gering. Dafür ist in unserem Rechtssystem gesorgt.

Wir bedanken uns bei allen Mitstreitern ganz herzlich für den Einsatz und die vielen aufgebrachten Stunden.