Frei Wähler rufen zur Demonstration auf
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der STRAB veröffentlicht. Das Gesetz sieht eine Spatenstichregelung ab 1.1.2018 vor.
Am 10. April soll die erste Lesung im Landtag erfolgen.
Die Freien Wähler möchten im Interesse bereits betroffener Bürger folgende Stichtagsregelung erreichen: "Alle Forderungen, die bis 1.1.2018 noch nicht beschieden oder eingenommen wurden, werden vom Land getragen."
Mit einer Demonstration und Plakaten vor dem Schloss soll erneut Druck gemacht werden.
("Stichtag - nicht Spatenstich" , und ähnliches).
Treff: Mittwoch 10.4. um 8:30 Uhr, Schlossbrücke, Schwerin.
Die Demonstration und Besucherplätze für Zuhörer der anschließenden Sitzung sind angemeldet.
Straßengipfel in Güstrow
Nachdem die Regierungsparteien zunächst öffentlich den Eindruck erweckt haben, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen, wird nun zurückgerudert. Plötzlich ist von zahlreichen Problemen die Rede, die angeblich eine rasche Umsetzung unmöglich machen. Das Thema kann angeblich nicht in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden - alles hört sich so an, wie seinerzeit beim Thema Anschlussbeitrag Mit altbekannter Verzögerungstaktik soll Zeit geschunden werden, in der weiter abkassiert werden kann.
Den Forderungen des Aktionsbündnisses soll am 19.01.2019 auf einem Straßengipfel Nachdruck verliehen werden.
Bitte unterstützen Sie die Aktion durch Ihre Teilnahme und leiten Sie diese Einladung an Freunde und Bekannte weiter.
Download: Plakat in voller Größe
Umständliche Eintragung in das VW-Klageregister
Kann das Bundesamt für Justitz es nicht besser, oder will es nicht?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: die Eintragung in das Klageregister für die VW-Sammelklage gestaltet sich alles andere als einfach. Statt ein Webformular mit Rückantwort und automatischer Eingangsbestätigung zu verwenden, muss ein PDF-Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend soll die PDF-Datei per Mail oder Post an das Amt gesendet werden. Eine Unterschrift des Bürgers ist angeblich nicht notwendig, bei Postversand aber ein eigener Drucker. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei Benutzung des Adobe-Acrobat Readers eine Übermittlung per "Knopfdruck" möglich sei. Dazu muss das genannte Programm aber erst installiert werden. Außerdem muss scheinbar ein kompatibler Mailclient auf dem Rechner vorhanden sein. Nutzer mit Linux-PC oder Webmail sind also von dieser Übermittlungsmethode ausgeschlossen (was nicht wirklich schlimm ist, da im Hintergrund scheinbar nur ein normaler Mailversand stattfindet).
Der Clou daran: nach Versand des Formulars erhält man zunächst keine Eingangsbestätigung. Diese soll angeblich zeitnah mit der Post eintreffen. Auf meine Post warte ich schon seit 27.11.2018 sehr gespannt!
Außerdem merkwürdig: als Frist für die Anmeldung wird in der offiziellen Ausfüllhilfe folgende Angabe gemacht:
Zitat: "Eine fristgerechte Anmeldung ist bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins vor dem zuständigen Oberlandesgericht möglich. Den Verhandlungstermin können Sie den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz entnehmen."
Was ist nun richtig? Gilt als Stichtag der 31.12.2018 wegen der drohenden Verjährung, oder kann man sich der Klage auch später noch anschließen?
P.S.: 12.12.2018 - die Eingangsbestätigung ist heute eingetroffen. Ich bin jetzt Teil der Musterklage :-)
Strassenausbaubeiträge sollen zügig abgeschafft werden
Die Verfassungsdiskussion ist aber möglicherweise die Vorbereitung dafür, alles für derart kompliziert zu erklären, dass es in diesem Jahr nicht mehr vollzogen werden kann, dass es vor der Kommunalwahl nicht mehr zu einer Entscheidung kommt und dass man kurz vor der nächsten Landtagswahl dann erklären kann, danach werde alles besser.
Eine solche Verzögerungstaktik wird mit Sicherheit nicht aufgehen!
Frau Tegtmeier (SPD) erklärte öffentlich: "Niemand will etwas verzögern. Der Beschluss der Koaltion, die STRAB abzuschaffen, ist unumstößlich und wird ohne Verzögerung umgesetzt." Mehr wollten wir nicht !!
Wir konnten im weiteren unsere Gründe für die Abschaffung noch einmal ausführlich darstellen (keine Wertsteigerung, sondern nur Wiederherstellung des Wertes; Straßen sind Eigentum der Gemeinden und öffentlicher Raum für jedermann; Straßen sind Ordnungselement und gehören zur Infrastruktur). Wir haben darauf hingewiesen, dass Gesetze wie das Kommunalabgabengesetz, das Finanzausgleichsgesetz und das Steuerrecht zügig geändert werden müssen und dass bis zur Formulierung von Übergangsregelungen, keine offenen Bescheide und Zahlungs-Vorgänge weiter verfolgt werden sollen (Moratorium). Wir haben auch darauf gedrängt, dass ein Härtefall-Fond den Betroffenen helfen soll, die in der Vergangenheit durch Beiträge in Not gekommen sind.
Alle Fraktionen haben versichert, die Straßenausbaubeiträge jetzt unverzüglich abschaffen zu wollen!!
Strassenausbaubeiträge in M-V gekippt?
Aufgrund einer Unterschriftensammlung der Freien Wähler M-V befasst sich der Landtag zurzeit mit der Forderung nach Abschaffung der Strassenausbau-Beiträge.
Vertreter unseres Bündnisses, die zusammen mit dem VDGN an einer Anhörung teilnahmen, berichten über vielversprechende positive Entwicklungen. So soll der strittige Beitrag abgeschafft werden. Zur Kompensation der Kosten soll die Grunderwerbssteuer erhöht werden.
Wir sehen diese Lösung als guten Kompromiss und werden eine entsprechende Gesetzesänderung unterstützen.
Prozessverzögerung durch Justitzbehörden
Am 1. November 2018 wurde die Musterfeststellungsklage gegen VW am OLG Braunschweig eingereicht. Von der Presse wurde propagiert, dass vom Gericht innerhalb von 14 Tagen ein Klageregister eingerichtet werden muss, in das sich die Geschädigten anschließend eintragen können.
Die Geschädigten wundern sich jedoch, dass bis heute, den 20. November, immer noch kein Klageregister eingerichtet ist.
Der Grund wurde nun publik: angeblich hat die förmliche Zustellung der Klageschrift an VW (die Beklagte) bis zum 12. November gedauert. Erst ab diesem Datum läuft nun angeblich die Frist zur Einrichtung des Klageregisters. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Geschägigten noch mindestens bis zum 26.11.2018 warten müssen.
Die Übermittlung der Klageschrift an VW erfolgte vermutlich per "Schneckenpost". Natürlich können unsere "unabhängigen" Justitzorgane nichts für die Panne und, auch natürlich, die Verjährungsfrist verlängert sich durch die erneute Verzögerungstaktik nicht. Schließlich konnte bei Gericht ja niemand ahnen, dass die Sache so eine große Bedeutung hat.
Wir sind gespannt, welche politischen und juristischen Offenbarungen die Dieselaffaire noch für uns bereithält.
Nachruf Artur Nass
Gründungsmitglied und Aktivist im Aktionsbündnis
ARTUR NASS
ist am 28.09.2018, kurz nach seinem 80. Geburtstag, verstorben.
Mit viel Mut, Elan und persönlichem Einsatz hat Artur unser Aktionsbündnis aufgebaut und gestärkt. Sein Gerechtigkeitsstreben, seine soziale Kompetenz und seine Umsicht waren uns allen Vorbild. Wer Ihn kannte, wird ihn nie vergessen. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt der Familie und allen Hinterbliebenen.
Wir gedenken Seiner in tiefer Trauer.
Die Mitglieder des Aktionsbündnisses Wasser / Abwasser M-V
In memoriam Dietmar Andersen
Mit tiefer Trauer haben wir die Nachricht vom Ableben unseres langjährigen Mitgliedes Dietmar Andersen zur Kenntnis genommen.
Dietmar: deine Mitstreiter im Aktionsbündnisses Wasser u. Abwasser M-V danken Dir. Deine ruhige, besonnene und stets korrekte Art wird uns allen im Gedächtnis bleiben!
1. Straßengipfel: FAIRE STRASSE
Die Volksinitiative "FAIRE STRASSE" lädt zusammen mit den Freien Wählern zu einem Straßengipfel ein. Es geht darum, den gemeinsamen Willen zu dokumentieren, Erfahrungen auszutauschen, die Öffentlichkeit zu informieren und das bestehende Netzwerk auszubauen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen!
Termin: 06. April 2018 18:00 Uhr, Viehhalle, Speicherstraße 11, 18273 Güstrow
Download: Offizielle Einladung
Musterverfahren gewonnen - trotzdem kein Geld zurück
Die Bürger im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Sude-Schaale erhalten derzeit ein Lehrstück in Sachen "Bürgerfreundlichkeit": trotz gewonnenem Musterverfahren wird kein Geld zurückgezahlt. Wieder einmal wird der Glaube an den Rechtstaat - wenn er denn noch vorhanden ist - arg strapaziert.
Wegen der Betrügereien im Zusammenhang mit Gewerbegebieten im Verbandsgebiet hat der VDGN Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Verbandes gestellt. Mal schauen, wie diese Strafanzeigen ausgehen werden.
Darüber hinaus hat sich der VDGN wegen der gesellschaftlichen Brisanz des Themas in einem offenen Brief mit dem Titel "Erosion des Vertrauens in den Rechtsstaat" an die Ministerpräsidentin von M-V, Manuela Schwesig, gewandt. Bleibt zu hoffen, dass Frau Schwesig das Thema Bürgerrechte genauso engagiert bearbeitet, wie das Thema Kita-Plätze.
Weitere Infos finden Sie unter https://www.vdgn.de/news-single/article/buergerfeindlich-und-selbstherrlich