Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sollen rechtens sein
Nach einem Bericht der EUWID und mehrerer Zeitungen hat das OVG Berlin-Brandenburg Ende August in einem Eilverfahren entschieden: "Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sind rechtens!?"
Dieses Urteil reiht sich in die lange Reihe von Skandalurteilen zum Nachteil der Bürger in Sachen Beitragsrecht ein. Nachdem Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben, dass sie keinen Beiträge bezahlen müssen, sollen eben diese Bürger nun mit einer höheren Gebühr bestraft werden. Anstatt die Rückzahlung aller unrechtmäßig kassierten Beiträge zu fordern, und eine einheitliche Gebühr für alle zu verlangen, öffnen die Richter die Büchse der Pandorra und legitimieren unterschiedliche Gebührenhöhen für Verbraucher. Das Urteil wurde im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung gefällt und ist angeblich "unanfechtbar".
Das Gericht ist der Meinung, dass Beitragsforderungen die nach ewigen Zeiten und wiederholten Verwaltungsfehlern verjährt sind, trotzdem noch eingetrieben werden können, also letztlich doch nicht verjährt sind! Die klare Botschaft an das Volk soll wohl sein: "Lieber Bürger, auch wenn Beitragsforderungen ungerecht sind, solltest Du lieber zahlen. Du hast keine Chance, du entgehst uns nicht!"
Das Ganze wird dann auch noch "Gerechtigkeit im Namen des Volkes " genannt Dem Bürger mit gesundem Rechtsverstand stellen sich wieder einmal alle Nackenhaare auf!
Az: OVG 9 S 20.16 (ohnen Gewähr, da der Beschluß bis heute auf der Internetseite des OVG Berlin-Brandenburg nicht veröffentlicht wurde!)
Wer nicht vor das Bundesverfassungsgericht zieht, hat kein Recht auf Rückzahlung unrechtmäßiger Beiträge
Nachdem mehrere Gerichte in Brandenburg den Klägern in Sachen Staatshaftung recht gaben, lehnte das Landgericht Potsdamm diese nun erstmals ab. Das Urteil folgt auf ganzer Linie der Argumentation der Zweckverbände und des Landes.
Dass die strittige Beitragsgrundlage inzwischen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, interessiert weder Landesvertreter noch Richter.
Begründung für die Ablehnung der Rückzahlungsansprüche: die Klägerin hätte seinerzeit Widerspruch einlegen - und dann bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen müssen.
Wieder einmal wird deutlich, wie "unabhängig" unsere Justitz in Wirklichkeit ist!
https://www.vdgn.de/news-single/article/befremdliches-urteil/
Bürgerinitiative in Sachsen-Anhalt zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Die Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen in Sachsen-Anhalt hat einen wichtigen Etappenerfolg zu berichten:
Nachdem ihr Verfahren wegen angeblich unwichtiger, nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegender Problemstellungen von Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, ist nun der Weg nach ganz oben frei - das Verfahren wird demnächst frist- und formgerecht vor das Bundesverfassungsgericht gebracht.
Wir dürfen schon jetzt gespannt sein, wie das höchste Justitzorgan dieses Landes entscheidet.
https://www.facebook.com/bi.hettstedt/posts/1902885693260009
BVerwG-Beschluss: https://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=080317B9B19.16.0&add_az=9+B+19.16&add_datum=08.03.2017
VG-Schwerin: Staat darf auf Basis von "Fake-Law" abkassieren ohne dass sich daraus Pflichten ergeben.
In einem Urteil vom 30.01.2017 teilt Herr Richter Röh vom Verwaltungsgericht Schwerin seine Auffassung zur Einhaltung der Festsetzungspflicht für Zweckverbände mit:
Zitat u. Grundtenor des Urteils: "Der Rechtsschein einer in Wahrheit unwirksamen Anschlussbeitragssatzung begründet kein schutzwürdiges Vertrauen des Abgabenschuldners. Eine unwirksame Beitragssatzung ist (unbeabsichtigte) fake news bzw. fake law, eine falsche Nachricht, ein falsches Signal, ein falsches Gesetz, ein rechtliches Nullum, ein Nichts im scheinbaren Gewand des Seins."
Auf deutsch: Zweckverbände dürfen nach Belieben auf Basis selbst verbreiteter, gesetzeswidriger "fake news" oder "fake law" abkassieren, ohne dass sich hieraus irgendwelche Pflichten zum eigenen Handeln bzw. zur Wiedergutmachung von Schäden ergeben.
In so einem Land leben wir also!
Verwaltungsgericht Schwerin entscheidet in mehreren Verfahren
Vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fanden im Januar mehrere Verfahren in Sachen "Altanschließer" statt.
Die konkrete Nachfrage nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Vorteilslage beantwortete der Richter so (Zitat Richer Röh): "Ich weiß nicht, wann der Vorteil eingetreten ist - ich weiß nur, dass er nicht zu DDR-Zeiten eingetreten ist. Der Zeitpunkt könnte der Tag der Veröffentlichung des 1. KAG M-V sein, oder der Gründungstag des Zweckverbandes, oder die 1. Satzung oder, oder, oder ... denken Sie sich einfach selbst etwas aus."
Sehen wir es dem Richter nach, dass er den Zeitpunkt eines Ereignisses, das nicht existiert, nicht bestimmen kann - so etwas kann niemand.
Danach als Richter aber zu behaupten "Das überzeugt mich nicht, das ist für das Verfahren nicht wichtig, ich erkenne weiter keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht" ist schon ein starkes Stück!
Noch liegen weder Urteile noch schriftliche Urteilsbegründungen vor. Wir sind gespannt, wie es weitergeht.
Sachsen-Anhalt: Landesverfassungsgericht eingeschaltet
Ab Dienstag, den 18.10.2016 befasst sich das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit der Frage, ob Anschlußbeiträge für Altanschließer rechtmäßig sind. Dies geschieht auf Veranlassung der Linken, die eben daran stark zweifeln (anders als ihre Genossen in M-V).
In spätestens 3 Monaten wird also die offiziele Meinung des obersten Gerichtes Sachsen-Anhalts vorliegen. Für uns ist es spannend zu sehen, inwieweit das Gericht wirklich unabhängig von der bisherigen Landespolitik und im Sinne des Grundgesetzes agiert, oder ob wieder nur Schützenhilfe für die Landespolitik geliefert werden soll!
Beitragssatzung des AZV-Fahlenkamp (Ludwigslust) gekippt
Der Abwasserzweckverband (AZV) Fahlenkamp wird bis auf Weiteres keine Schmutzwasserbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben. Grund ist die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts MV in Greifswald. Dieses hatte die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen aus dem Jahre 2012 für unwirksam erklärt. Das Gericht unter Vorsitz des OVG-Vizepräsidenten Jürgen Aussprung brauchte nur 15 Minuten, bis nach der Verhandlung das Urteil fiel. „Das Gericht hat an der Satzung mehrere Mängel kritisiert, letztlich war aber die Regelung über die Tiefenbegrenzung so gravierend, dass sie bereits ausreichte, die ganze Satzung für unwirksam zu erklären.“ Das sagt Rechtsanwalt Stefan Korf, der Rechtsvertreter des Klägers, eines Grundstückseigentümers aus dem Verbandsgebiet des AZV.
Wer nicht klagt geht leer aus!
In einem 2. Gutachten (Quelle: parlamentarischer Beratungsdienst des Landtages Brandenburg) zu haftungsrechtlichen Fragen wird die Haftung des Landes BB für Folgen aus den Verstößen gegen das Grundgesetz abgelehnt.
Außerdem wird "nachgewiesen", dass nur derjenige ein Anrecht auf Erstattung des Beitrages hat, dessen Bescheid infolge eines Widerspruchsverfahren noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Grundtenor: "schließlich konnte die Landesregierung seinerzeit nicht klüger sein, als die Landesgerichte".
Wir lernen: Dummheit schützt also doch vor Strafe, zumindestens dann, wenn es sich um staatliche Dummheit handelt. Das Land muss angeblich für Schäden, die durch unrechtmäßige Handlungsweisen entstanden sind, nicht haften.
Außerdem: Zweckverbände und gutgläubige Bürger, die auf das ordnungsgemäße Handeln des Staates vertrauten, zahlen am Ende drauf.
Nach der Wahl wollen die Gerichte wieder entscheiden
Nachdem es in den letzten Woche verdächtig ruhig war, weil der Wahlkampf wahrscheinlich nicht "gestört" werden sollte, ist man beim Verwaltungsgericht Schwerin nun der Meinung, wieder loslegen zu können. Erste Vorladungen mit Terminen nach der Wahl wurden versendet, natürlich mit dem gutgemeinten vorsorglichen Hinweis, dass mit der KAG-Änderung alle offenen rechtlichen Fragen geklärt seien und man nun wieder urteilen könne...
Unsere "unabhängige" Justitz hat natürlich erst mal abgewartet, bis der Gesetzgeber nachträglich die Gesetze korrigiert hat und bis dahin die Verfahren ruhen lassen.
Jetzt, wo die Wagge Justizias wieder etwas stärker in Richtung Obrigkeit ausschlägt, soll unbedingt schnell geurteilt werden.
Schon das Schreiben zur Ladung ist geignet, Bürgern die letzte Hoffnung zu nehmen. Mit augenscheinlich falschen Aussagen und mit Verweis auf Verfahren, die einen anderen Zweckverband betreffen, wird begründet, warum nun angeblich die letzten rechtlichen Zweifel ausgeräumt sind.
Bitte wenden Sie sich umgehend an uns, wenn Sie eine derartige Vorladung erhalten haben und lesen Sie hier weiter.
Die KAG-Novellierung wurde beschlossen
Mittwoch, 06. Juli 2016 - ein schwarzer Tag für die Demokratie in unserem Land und ein Musterbeispiel dafür, wie wenig sich unsere Abgeordneten um ihrer Wähler und um das Grundgesetz scheren. Obwohl die Verfassungswidrigkeit der neuen Bestimmung zur Verjährungshemmung bereits höchstrichterlich festgestellt wurde, wird diese von den Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen kaltschnäuzig beschlossen. Die Linken haben sich feige weggeduckt, nur die NPD hat ihre Zustimmung verweigert.
Gute Nacht M-V...
P.S. nach vorläufigen Berichten soll das Thema "Erneuerungsbeitrag" aus dem KAG entfernt worden sein - dies kann immerhin als Teilerfolg gewertet werden.
Allen, die Widerspruch gegen ihren Beitragsbescheid eingelegt haben, sei gesagt: die KAG Novellierung wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Alle gerichtlichen Entscheidungen in M-V, die dies ignorieren, sind das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben werden. Wir fordern die Gerichte des Landes auf, mit ihren Entscheidungen zu warten, bis das BVerfG in allen anhängigen Verfahren entschieden hat!